Jul 222009
begriffserklaerung: (auszug aus wicki-und-die-starken…) Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsanspruechen meist in Form einer Geldzahlung oder der Ueberlassung von Vermoegensgegenstaenden. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsanspruechen) bezahlt werden.
….anspruch, leistung, schaden, finden, gelten, recht, spruch, geld, lassen, gegen, scheiden… riecht alles irgendwie unappetitlich nach “massvoll”.
@250 millionen. meine fresse, auf welche kante legt der das ganze geld?
